Rechtsprechung
AG Hamburg-Altona, 12.01.2010 - 303C C 39/09 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,48211) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- ZMR 2010, 645
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 22.01.2004 - V ZB 51/03
Zulässigkeit und Inhaltskontrolle eines generellen Verbots für Parabolantennen in …
Auszug aus AG Hamburg-Altona, 12.01.2010 - 303C C 39/09
Für das Anbringen von Parabolantennen am Gemeinschaftseigentum gelten in Wohnungseigentumsanlagen vom Grundsatz her dieselben Regeln wie bei Mietshäusern (vgl. BGH, B. v. 22.1.2004, NZM 2004, S. 227, 228 [BGH 22.01.2004 - V ZB 51/03] ).Die Frage, ob der mit der Installation einer Parabolantenne verbundene Nachteil das in § 14 Nr. 1 WEG bestimmte Maß übersteigt, ist mithin auf Grund einer fallbezogenen Abwägung der beiderseits grundrechtlich geschützten Interessen zu beantworten (BGH, B. v. 22.1.2004, NZM 2004, S. 227, 228 [BGH 22.01.2004 - V ZB 51/03] ).
- BayObLG, 04.08.1998 - 2Z BR 103/98
Abwägen der Interessen, wenn die Gesamtheit der Wohnungseigentümer von einem …
Auszug aus AG Hamburg-Altona, 12.01.2010 - 303C C 39/09
Der Kläger kann sich auch auf Art. 12 GG berufen, weil er mit dem Betreiben eines Ladengeschäftes für Satellitenempfangsanlagen in dem Teileigentum eine nach der Teilungserklärung zulässige Nutzung vornimmt (vgl. dazu BayObLG, B. v. 4.8.1998, NJW-RR 1998, S. 1704, 1705).